Schutzkonzept der Ev. Kirchengemeinde Bedingrade-Schönebeck

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Evangelische Kirchengemeinde Essen-Bedingrade-Schönebeck

Die Ev. Kirchengemeinde Essen Bedingrade-Schönebeck ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch die/den Vorsitzende/n des Presbyteriums und weitere Mitglieder des Presbyteriums.

Beschlussfassung vom 12.01.2026

1.   Präambel

„Du bist ein Gott, der mich sieht“

(1. Mose 16,13)

Jeder Mensch ist ein unverwechselbares, einmaliges Geschöpf Gottes.

Beschenkt mit Würde und einer Fülle an Lebensmöglichkeiten.

Wenn wir über Visionen, die Neuausrichtung und Wege in die Zukunft unserer Kirche nachdenken, dann tun wir das in der Hoffnung, dass uns die Gestaltung einer lebendigen, menschenfreundlichen Kirche gelingt, die Groß und Klein einen weiten Lebensraum öffnet.

Wir stellen uns aber auch der Verantwortung und dem Wissen, dass unser Kirchraum ein gefährlicher Ort sein kann, an dem Kinder, Jugendliche und Erwachsene Gewalt erfahren, Macht missbraucht wird und Grenzen verletzt werden.

Damit wir dem entschieden entgegentreten und den Menschen in unserer Kirche einen verlässlichen Schutzraum bieten können, braucht es einen achtsamen Blick füreinander.

– Wir wollen aufmerksam sein!

– Wir wollen sprach – und handlungsfähig werden, um uns selbst und andere zu schützen!

An allen unseren kirchlichen Orten – in der Kirche und im Gemeindehaus, in der Kindertagesstätte, dem Senior:innenheim und dem Jugendzentrum bis hin zum Verwaltungsamt – sollen Menschen jeden Alters unbeschwert und angstfrei zusammenkommen können.

Dabei hilft uns das „Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt“. Die verschiedenen Bausteine bilden das Gerüst. Sie schaffen einen Raum, der von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt ist.

2.   Potenzial- und Risikoanalyse

Für alle Gebäude und Räumlichkeiten der Evangelischen Kirchengemeinde Bedingrade – Schönebeck wird in Verantwortung der bzw. des Vorsitzenden des Presbyteriums eine Risikoanalyse anhand der Vorlage der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) in der Broschüre „Schutzkonzepte praktisch“ (S. 6+7) durchgeführt.

Durch diese Analysen entsteht eine Sensibilität für Risikobereiche, in denen Möglichkeiten für sexualisierte Gewalt und übergriffiges Verhalten gegeben sein könnten. Diese werden entsprechend beseitigt oder minimiert. Bei Umbaumaßnahmen und im regelmäßigen Turnus von 5 Jahren werden die Risikoanalysen und Strukturen evaluiert und auf ihre Gültigkeit überprüft.

Unsere Gemeinderäume befinden sich alle in einem Gebäudekomplex. Das heißt Kirchsaal, Gemeindehaus, Büros der Mitarbeitenden, die Bücherei und das Jugendhaus befinden sich alle in einem Gebäude und sind durch (zum Teil verschlossene Türen) voneinander getrennt.

Der Kirchsaal ist der größte Raum und gut einsehbar. Mögliche Risikobereiche sind hier die Sakristei und der Bereich hinter der Orgel, weil diese nicht einsehbar sind.

Das Gemeindehaus umfasst drei Räume incl. einer Küche und Toiletten. Die einzelnen Gemeinderäume sind nicht abgeschlossen und mit einer Verbindungstür mit dem Kirchsaal verbunden. Die Toiletten sind binärgeschlechtlich getrennt.

Von außen sind die Gemeinderäume nur zugänglich mit einem Schlüssel oder bei Veranstaltungen und Gruppen.

Die Bücherei ist vom Kirchsaal aus immer begehbar, aber von außen verschlossen.

Das Jugendhaus befindet sich auf einer eigenen Etage über dem Kirchsaal und umfasst sechs Räume, einschließlich Büro, Küche und Toiletten. Im Jugendbereich ist nur das Büro und der Blaue Raum abgeschlossen, wenn sie nicht in Benutzung sind.  Als Risikobereich können die Toiletten angesehen werden. 

3.   Regelungen für Mitarbeitende

Unter dem Begriff Mitarbeitende werden alle haupt- und ehrenamtlichen Personen verstanden, die in der jeweiligen Organisation tätig sind. Sie sind mitverantwortlich für die Umsetzung des Schutzkonzepts.

Das ist uns wichtig:

Alle Mitarbeitenden …

  • sind vor sexualisierter Gewalt zu schützen
  • haben ein Recht darauf, sich selbst Hilfe zu suchen und über Erlebtes zu sprechen
  • sind mindestens in den Grundlagen der Präventionsarbeit geschult
  • haben die Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnet
  • sind über den Interventionsplan informiert worden. Sie sind zu dessen Einhaltung verpflichtet
  • legen regelmäßig ein Erweitertes Führungszeugnis vor
  • sind dazu verpflichtet, einen begründeten Verdacht oder einen konkreten Vorfall von sexualisierter Gewalt der Meldestelle der Evangelischen Kirche im Rheinland zu melden

Für Kinder und Jugendliche haben wir ihre Rechte in einfacher Sprache formuliert und in unseren Räumen ausgehängt:

Deine Rechte!

  • Du hast das Recht, dich hier wohl zu fühlen!
  • Deine Idee zählt!
  • Fair geht vor!
  • Dein Körper gehört dir!
  • Nein heißt NEIN!
  • Hilfe holen ist kein Verrat!

4.   Abstinenz- und Abstandsgebot

Das Abstinenzgebot besagt, dass sexueller Kontakt in Macht-, Abhängigkeits- und Vertrauensverhältnissen nicht mit dem kirchlichen Schutzauftrag vereinbar und daher verboten ist.

Diese Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse treffen für haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende – auch für Pfarrer:innen – in vielen ihrer Arbeitsbereiche zu (Kinder- und Jugendarbeit, Seelsorge- und Beratungssituationen, Arbeit mit Menschen mit Behinderung und pflegebedürftigen Personen). Auch die Hierarchie eines Anstellungsverhältnisses ist ein solches Abhängigkeitsverhältnis.

Im Rahmen des Abstandgebotes werden alle Mitarbeitenden der Evangelischen Kirche Essen dazu aufgefordert, sensibel mit ihrem Gegenüber umzugehen. Auf das Nähe- und Distanzempfinden des anderen ist Rücksicht zu nehmen.

Im Umgang mit Kindern, Jugendlichen, schutzbedürftigen Menschen und allen Menschen in unserer Gemeinde wird ein professionelles Verhältnis von Nähe und Distanz geschaffen. Die Beziehungsgestaltung muss dem jeweiligen Auftrag und Abhängigkeitsverhältnis entsprechen. Besonders wichtig ist dabei, dass persönliche Grenzen nicht überschritten werden. Individuelle Grenzempfindungen sind dabei ernst zu nehmen. Grenzverletzungen müssen thematisiert werden und dürfen nicht übergangen werden.

Alle Mitarbeitende, sowohl ehrenamtlich als auch hauptamtlich, sind deswegen dazu angehalten, die entsprechenden Schulungen zu absolvieren. Die Kirchengemeinde hält sich vor, je nach Engagement, erweitere Führungszeugnisse einzusehen und sich die Selbstverpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen.

In der Kinder- und Jugendarbeit werden in der Ausbildung der Teamer*innen sexualpädagogische Inhalte berücksichtigt. Bei Schulungen, wie der Juleica sind thematische Blöcke zum Thema Prävention von sexualisierte Gewalt vorgesehen.

Wir pflegen eine Kultur des respektvollen Dialogs, in der sich alle Mitglieder, auch jene in niedrigeren Machtpositionen, sicher fühlen, ihre Bedenken zu äußern.

Siehe an dieser Stelle auch die Selbstverpflichtungserklärung im Anhang.

5.   Führungszeugnisse & Schulungen

Je nach Arbeits- oder Handlungsfeld und/oder Engagement benötigen Mitarbeitende unterschiedliche Schulungen. Eine Auflistung, welche Person welche Schulung benötigt, findet sich im Anhang.

Die Schulungsinhalte umfassen zum Beispiel: Kennenlernen der eigenen Grenzen, Empfinden für professionelle Nähe und Distanz, Erkennen von Täterstrukturen und Kenntnisse über das Meldewesen.

Zur Ausstellung des Führungszeugnisses kann die Gemeinde eine Kostenfreistellung ausstellen.

Die Schulungen können beim Kirchenkreis Essen absolviert werden.

In den nachfolgenden Tabellen kann nachgelesen werden, inwieweit Personen für ihre Tätigkeit ein Führungszeugnis vorlegen müssen oder entsprechende Schulungen besuchen müssen.

6.   Vertrauenspersonen

Die Vertrauenspersonen haben die Funktion eines „Lotsen im Schutzsystem“. Dies bedeutet, dass sich Betroffene und Ratsuchende auf Wunsch zu Beginn vertraulich an sie wenden können. Die Vertrauenspersonen nehmen Fragen, Angaben und Unsicherheiten auf und wissen, wie die weiteren Verfahrenswege sind. Sie beraten und unterstützen. Die Vertrauenspersonen sind mit dem Interventionsteam des Kirchenkreises sowie mit weiteren Hilfsangeboten (z. B. Fachberatungsstellen vor Ort) vernetzt und stehen in Kontakt zur landeskirchlichen Ansprechstelle. Im Falle von minderjährigen Betroffenen sind die Vertrauenspersonen verpflichtet mit insoweit erfahrenen Fachkräften nach Bundeskinderschutzgesetz 14 zusammenzuarbeiten. Sie vermitteln bei einem begründeten Verdacht den Kontakt zur Meldestelle der EKiR und begleiten ehrenamtlich Tätige ggfs. bei der notwendigen Meldung. Die Vertrauenspersonen nehmen an der Arbeit im Netzwerk der Vertrauenspersonen in der Evangelischen Kirche im Rheinland teil. Die Vertrauenspersonen verpflichten sich zur Dokumentation aller Fälle, in denen sie kontaktiert werden, und nutzen dazu die Dokumentations- und Reflexionsbögen der. Dokumentations- und Reflexionsbögen müssen von den Vertrauenspersonen für andere nicht zugänglich aufbewahrt werden. Die Falldokumentation und der Reflexionsbogen müssen vernichtet werden, wenn die Einschätzung des Verdachts durch das Interventionsteam eindeutig ergeben hat, dass es sich um einen unbegründeten Verdacht handelt. Die Kontaktdaten der Vertrauenspersonen werden auf der Homepage der Kirchengemeinde veröffentlicht.

7. Umgang bei einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt

In dem folgenden Kapitel ist der Umgang bei einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt dargestellt.

Interventionsplan

Der Interventionsplan soll bei einem Verdacht oder bei einem konkreten Vorfall von sexualisierter Gewalt eine Hilfe sein, die entsprechenden Handlungsschritte vorzunehmen. Er ist allen Mitarbeitenden im Kirchenkreis Essen bekannt und wird im Rahmen der Sensibilisierungsschulungen besprochen. Im Falle einer Beobachtung, eines Anvertrauens, einer Vermutung oder eines konkreten Verdachts ist es wichtig, dass Mitarbeitende sensibel mit dem Beobachteten und Gehörten umgehen. Auf keinen Fall sollten sie etwas auf eigene Faust unternehmen oder gar den Beschuldigten oder die Beschuldigte mit dem Verdacht konfrontieren. Wichtig ist es, dass der:die Mitarbeitende Ruhe bewahrt und der sich anvertrauenden Person zuhört und glaubt. Nach dem Gespräch sollte der:die Mitarbeitende das soeben geführte Gespräch gut dokumentieren. Die erste Anlaufstelle ist dann eine der drei Vertrauenspersonen des Kirchenkreises. Diese übergibt nach einer ersten Einschätzung den Fall an das Interventionsteam.

Aufarbeitung

Steht ein Verdacht von sexualisierter Gewalt „im Raum“ oder wurde ein konkreter Vorfall beobachtet, stellt dies innerhalb einer Gemeinde, eines Teams, einer Einrichtung oder Trägers eine hohe Belastung dar. Das gesamte bisherige Miteinander ist erschüttert. Es gibt Gefühle von Angst, Misstrauen, Verletzungen, Ohnmacht und Wut. Neben der Prävention und Intervention für die betroffene Person selbst ist darum die Aufarbeitung einer solchen Verdachtssituation auch für die im Umfeld betroffenen Personen von ebenso großer Bedeutung. Es ist wichtig, allen die Möglichkeit der Verarbeitung zur Verfügung zu stellen. Das Interventionsteam vermittelt Beratungs- und Seelsorgeangebote. Darüber hinaus erfolgt eine systematische Analyse der Geschehnisse. Die bestehenden Strukturen müssen angeschaut und befragt werden:

  • Wie konnte es zu dem Vorfall kommen?
  • Was wurde in der Risikoanalyse übersehen?
  • Welche institutionellen Rahmenbedingungen könnten den Fall beeinflusst haben
  • Risikoanalyse ggf. neu bewerten.
  • Wo müssen wir nachbessern?

Zur Klärung dieser Fragen wird immer eine externe Fachkraft einbezogen.

Rehabilitation

Für die Rehabilitation von Betroffenen gilt im Kirchenkreis Essen folgende Rehabilitationsstrategie:

  • Direkt oder indirekt betroffene Personen, die sich aufgrund eines Vorfalls aus der Organisation zurückziehen, erhalten in angemessener Form die Mitteilung durch das Interventionsteam, dass die Entscheidung respektiert wird und die Zusammenarbeit jederzeit wiederaufgenommen werden kann.
  • Meldende, denen nicht geglaubt wurde oder die erfahren mussten, dass ihrer Meldung nicht angemessen nachgegangen wurde, erhalten eine angemessene Erklärung und eine Entschuldigung durch das Interventionsteam. Es wird transparent dargestellt, dass der Fall nun bearbeitet wird.Für die Rehabilitation von falsch Beschuldigten bzw. eines Verdachts, der sich als unbegründet herausstellt, gilt im Evangelischen Kirchenkreis Essen folgende Rehabilitationsstrategie:
    • Unterstützungsmaßnahmen zur Wiedereingliederung durch das Interventionsteam
    • Bemühen einen angemessenen anderen Arbeitsplatz bereit zu stellen, für den Fall, dass die Wiedereingliederung nicht möglich ist
    • Erkennen der Motivlage und des dahinterliegenden Bedürfnisses der Beteiligten, die die Falschbeschuldigung erhoben haben (durch das Interventionsteam)
    • Erkennen und Einordnen der Fehlinterpretationen im Meldungsfall ohne Sanktionierung des/ der Meldenden (Interventionsteam)
    • Sensibilisierung aller Beteiligten für die Folgen von Falschbeschuldigten für die betroffenen Personen und die Organisationen Bei allen Vermutungsäußerungen, die nicht aufklärbar sind, weil Aussage gegen Aussage steht, müssen Rehabilitationsmaßnahmen greifen

Kontaktliste vor Ort

Ansprechpersonen der Gemeinde

  • Joachim Opp; Tel.: 01743947357
  • Finja Schult; Tel.: 015730810489

Vertrauenspersonen im Kirchenkreis

  • Claudia Hartmann; Tel.: 015678243004
  • Iris Müller-Friege; Tel.: 015678243002
  • Pieter Roggeband; Tel.: 015678243003

Meldestelle der Ev. Kirche im Rheinland

Landeskirchliche Ansprechstelle

Schutzkonzept–Vorgehen im Verdachtsfall sexualisierte Gewalt

Impressum

Ev. Kirchengemeinde Bedingrade-Schönebeck
Bandstr. 35

45359 Essen

Kontakt: presbyterium@ebs-lutherhaus.de

Website: www.ebs-lutherhaus.de

Die Ev. Kirchengemeinde Essen Bedingrade-Schönebeck ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch die/den Vorsitzende/n des Presbyteriums und weitere Mitglieder des Presbyteriums.

Beschlussfassung vom 12.01.2026